Das Kinderstudentenvisum steht 4- bis 17-Jährigen zur Verfügung, die an einer privaten, unabhängigen Schule im Vereinigten Königreich studieren möchten. Der geplante Studiengang muss verschiedene Anforderungen erfüllen, und der Antragsteller muss möglicherweise finanzielle Nachweise erbringen. Zudem ist die Zustimmung eines Elternteils oder Vormunds des Antragstellers erforderlich.
Um ein Kinderstudentenvisum zu beantragen, muss der Antragsteller ein bedingungsloses Angebot von einem lizenzierten Kinderstudenten-Sponsor haben. Der Sponsor muss eine unabhängige Schule sein; der Studiengang darf nicht an einer staatlich finanzierten Schule, Akademie oder einer Einrichtung für weiterführende oder höhere Bildung stattfinden. Das Programm darf auch kein Vorbereitungskurs (Foundation Course) für eine Hochschulausbildung sein. Die Schule muss über eine gültige Sponsorlizenz verfügen.
Der vorgesehene Studiengang muss nach einer der folgenden Richtlinien unterrichtet werden:
Der Sponsor muss dem Antragsteller eine Bestätigung der Annahme zum Studium (Confirmation of Acceptance for Studies, CAS) ausstellen – dies ist eine Referenznummer, die für die Einreichung des Antrags benötigt wird. Die Zustimmung eines Elternteils oder gesetzlichen Vormunds ist ebenfalls erforderlich, um das Kinderstudentenvisum zu beantragen. Zusätzlich muss der Nachweis erbracht werden, dass Vorkehrungen für die Reise und die Betreuung im Vereinigten Königreich getroffen wurden.
Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass der Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Bildungs- und Lebenshaltungskosten während seines Aufenthalts zu decken. Wenn der Antragsteller eine Aufenthaltserlaubnis beantragt und sich am Antragsdatum bereits seit 12 Monaten oder länger mit einer gültigen Erlaubnis im Vereinigten Königreich aufhält, erfüllt er die finanzielle Voraussetzung und muss keine finanziellen Nachweise vorlegen.
Wenn der Antragsteller eine Einreisegenehmigung oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragt und sich weniger als 12 Monate im Vereinigten Königreich aufhält, muss er die finanzielle Voraussetzung erfüllen. Die genaue finanzielle Anforderung hängt von der vorgesehenen Wohnsituation des Antragstellers im Vereinigten Königreich ab.
Erfüllt der Antragsteller die Zulassungskriterien, kann ein Elternteil eines Kinderstudenten bis zum Alter von 12 Jahren ein Visum für Eltern eines Kinderstudenten beantragen. Bei erfolgreicher Beantragung kann das Kind mit dem Elternteil im Vereinigten Königreich leben. Wenn ein Antragsteller plant, mit seinem Elternteil im Vereinigten Königreich zu leben, muss er nachweisen:
Begleitet der Elternteil weitere Kinderstudenten ins Vereinigte Königreich, muss er zusätzlich £625 pro Monat für jedes weitere Kind nachweisen.
Antragsteller können auch bei einer Pflegefamilie oder engen Verwandten leben, die britische Staatsbürger oder im Vereinigten Königreich niedergelassen sein müssen. Wenn diese Option zutrifft, gelten die folgenden finanziellen Anforderungen:
Antragsteller im Alter von 16 oder 17 Jahren, die unabhängig leben, müssen nachweisen, dass sie:
Antragsteller, die in ihrem Internat an der Sponsoring-Schule wohnen, müssen nachweisen, dass sie ausreichende Mittel haben, um die Internats- und Studiengebühren für bis zu 9 Monate zu bezahlen.
Sofern der Antragsteller nicht auf ein Studentendarlehen oder ein Stipendium einer Regierung oder internationalen Stipendienagentur angewiesen ist, müssen der Antragsteller oder seine Eltern nachweisen, dass die erforderlichen Mittel mindestens 28 Tage lang verfügbar waren, wobei der 28. Tag innerhalb von 31 Tagen vor Einreichung des Antrags liegen muss.
Es gibt einige Ausnahmen von den finanziellen Anforderungen. Keine finanziellen Nachweise sind erforderlich, wenn:
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Die Aufenthaltsgenehmigung wird für die Dauer des geplanten Studiengangs zuzüglich 4 Monate erteilt; die Dauer des Kurses hängt vom Alter des Antragstellers ab.
Ein Antragsteller kann bis zu 1 Monat vor Beginn des Kurses ins Vereinigte Königreich einreisen. Kinderstudentenvisa können verlängert werden, sofern alle Anforderungen erfüllt sind. Das Kinderstudentenvisum führt jedoch nicht zu einer dauerhaften Niederlassung.
Antragsteller ab 16 Jahren dürfen während der Semesterzeit bis zu 10 Stunden pro Woche und in den Ferien in Vollzeit arbeiten. Außerdem können sie Praktika im Rahmen ihres Studiengangs absolvieren.
Kinderstudentenvisa werden mit verschiedenen Bedingungen erteilt, wie z. B. ohne Zugang zu öffentlichen Mitteln oder ohne Möglichkeit, eine dauerhafte Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen. Es ist ebenfalls nicht erlaubt, Angehörige mitzubringen. Wie oben erläutert, kann jedoch ein Elternteil ein Visum für Eltern eines Kinderstudenten beantragen.
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