Studienvisum (UK)

Campus - student visa
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Einführung

Wenn Sie in Großbritannien studieren möchten, ist Latitude Law auf die rechtliche Beratung von Migrantinnen und Migranten spezialisiert. Unser Team kennt sich bestens mit allen Aspekten des Student Visa aus und unterstützt Sie dabei, Ihren Studienaufenthalt erfolgreich zu realisieren.

Für ein Studium in Großbritannien benötigen Sie in der Regel ein Student Visa (früher als Tier 4 (General) Student Visa bekannt), das über das Punktesystem der britischen Regierung beantragt wird.

Wenn Sie mehr über das Student Visa erfahren und wissen möchten, wie Sie einen erfolgreichen Antrag stellen, rufen Sie uns einfach unter 0300 131 6767 an oder füllen Sie unser Anfrageformular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Wer ist für das Student Visa berechtigt?

Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie ein (General) Student Visa beantragen. Um dafür infrage zu kommen, benötigen Sie:

  • Ein bedingtes Studienplatzangebot von einem zugelassenen Sponsor
  • Ausreichende Englischkenntnisse in Lesen, Schreiben, Sprechen und Verstehen (in der Regel Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen). Möglicherweise müssen Sie hierfür einen Test ablegen.
  • Ausreichende finanzielle Mittel, um sich selbst zu versorgen und Ihr Studium zu finanzieren. Die erforderliche Summe hängt davon ab, ob Sie in London oder außerhalb Londons studieren. Wenn Sie sich bereits seit mindestens 12 Monaten am Tag Ihrer Antragstellung in Großbritannien aufhalten, erfüllen Sie diese Voraussetzung normalerweise automatisch und müssen keine finanziellen Nachweise mehr erbringen.

Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, dürfen Sie bis zu einem Monat vor Kursbeginn einreisen, sofern Ihre Studienzeit länger als 6 Monate ist.

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Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Für Ihren Student Visa-Antrag benötigen Sie in der Regel:

  • Einen gültigen Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument
  • Eine Confirmation of Acceptance for Studies (CAS) von Ihrer Hochschule oder Ihrem Kursanbieter

Je nach Ihrer persönlichen Situation können außerdem folgende Nachweise erforderlich sein:

  • Ein Beleg darüber, dass Sie über genügend finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt und Ihr Studium zu finanzieren (die Höhe kann je nach Ihren Umständen variieren)
  • Ein gültiges ATAS-Zertifikat, falls Ihr Studiengang und Ihre Staatsangehörigkeit dies voraussetzen
  • Eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind
  • Einen Nachweis über Ihr Verwandtschaftsverhältnis zu Ihrem Elternteil oder gesetzlichen Vormund, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind
  • Ihr aktuelles Tuberkulose-Testergebnis
  • Eine schriftliche Zustimmung Ihres Finanzsponsors, falls Sie in den letzten 12 Monaten Unterstützung für Studiengebühren und Lebenshaltungskosten erhalten haben
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Wie wir Sie unterstützen können

Die erfahrenen Solicitors von Latitude Law beraten Sie gerne umfassend zu Ihrem Student-Visa-Antrag und zu Ihren Möglichkeiten, auch nach dem Studienabschluss in Großbritannien zu bleiben. Wir können Ihnen detailliert erklären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, oder auf Wunsch gleich die gesamte Antragstellung für Sie übernehmen. Dazu erstellen wir ein ausführliches Begleitschreiben, in dem wir darlegen, wie alle relevanten Regeln erfüllt werden.

Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie außerdem gerne, wenn Sie von einer anderen Visumkategorie auf ein Student Visa wechseln möchten oder einen Antrag auf weitere Aufenthaltsgenehmigung stellen wollen.

Warum sich für Latitude Law entscheiden?

Latitude Law verfügt über umfangreiche Erfahrung in der erfolgreichen Vorbereitung von Studentenvisaanträgen.

Dank unseres fundierten Wissens zu den Einwanderungsbestimmungen können wir Ihnen praxisnahe und zuverlässige Beratung bieten, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir beraten Sie mit Sicherheit und sorgen dafür, dass der gesamte Ablauf Ihres Einwanderungsverfahrens reibungslos und effizient verläuft.

Die Entscheidung, mit einer Anwaltskanzlei zusammenzuarbeiten, ist oft ein großer Schritt. Genau deshalb stellen wir sicher, dass Sie bei uns immer im Mittelpunkt stehen. Wir sind ein engagiertes Team, das sich dafür einsetzt, klare und vertrauenswürdige Beratung in allen Fragen rund um Ihre Einwanderung zu liefern.

Als Boutique-Kanzlei, die auf UK-bezogene Einwanderung spezialisiert ist, kennen wir die Komplexität und Unsicherheit, die durch ständig wechselnde Visa- und Aufenthaltsbestimmungen für Studierende entstehen. Unsere Experten halten sich stets über aktuelle Änderungen auf dem Laufenden und können Ihnen genau sagen, welche Auswirkungen diese auf Ihren Antrag haben.

Wir freuen uns, von namhaften unabhängigen Stellen als führende Kanzlei anerkannt worden zu sein: The Times Best Law Firms 2024, Chambers & Partners 2024, Legal 500 2024 und Who'sWhoLegal 2024. Diese Auszeichnungen in internationalen Rechtsverzeichnissen belegen unsere Integrität und unseren Erfolg im Umgang mit anspruchsvollen Fällen. Zusätzlich sind wir stolz auf unsere über 150 zufriedenen Mandanten, die uns mit 5-Sterne-Bewertungen auf Google weiterempfehlen.

Rufen Sie uns noch heute unter 0300 131 6767 an oder füllen Sie unser Anfrageformular aus – wir melden uns umgehend bei Ihnen. Lassen Sie unsere Rechtsexperten die Unsicherheit aus Ihrem Studentenvisaantrag nehmen, damit Sie schon bald mit Erfolg Ihr Studium im Vereinigten Königreich beginnen können.

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Kontaktieren Sie uns

Da es verschiedene Wege gibt, um in Großbritannien zu studieren, ist es ratsam, sich vor der Antragstellung von einem spezialisierten Einwanderungsanwalt beraten zu lassen. Die Expertinnen und Experten von Latitude Law können Ihnen genau sagen, welche Voraussetzungen in Ihrem Fall gelten, und dafür sorgen, dass Ihre Unterlagen den aktuellsten Einwanderungsrichtlinien entsprechen.

Rufen Sie unser Rechtsteam noch heute unter 0300 131 6767 an oder füllen Sie unser Anfrageformular aus – wir melden uns umgehend bei Ihnen. Blicken Sie Ihrer Zukunft gelassen entgegen, denn einer unserer spezialisierten Anwälte steht Ihnen zuverlässig zur Seite.

FAQs

Wie lange ist das Studentenvisum gültig?

Wie lange ein Studentenvisum gültig ist, hängt davon ab, wie lange Ihr Studium dauert und welche Studienleistungen Sie bereits in Großbritannien erbracht haben.

Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind und Ihr Studium auf Hochschulniveau stattfindet, können Sie normalerweise bis zu 5 Jahre im Vereinigten Königreich bleiben. Liegt das Studienniveau unterhalb eines Hochschulabschlusses, dürfen Sie in der Regel bis zu 2 Jahre im Land bleiben.

Kann ich mein Studentenvisum verlängern?

Möglicherweise können Sie Ihr Studentenvisum verlängern, um länger in Großbritannien zu bleiben und entweder Ihr aktuelles Studium fortzusetzen oder einen neuen Kurs zu beginnen. Bitte wenden Sie sich an unser Team, um die Details zur Verlängerung Ihres Studentenvisums mit uns zu besprechen.

Was sollte ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Die Ablehnung eines Studentenvisums kann durch eine sogenannte Administrative Review angefochten werden. Dabei wird die Entscheidung von einer anderen zuständigen Person im Home Office noch einmal überprüft. Bitte wenden Sie sich an unser Team, wenn Sie die Einzelheiten Ihrer Visumsablehnung ausführlicher besprechen möchten.

Kann der Studentenvisumsweg zu einem dauerhaften Aufenthaltsstatus führen?

Dieser Weg führt nicht direkt zu einem dauerhaften Aufenthaltsstatus (allerdings kann Ihre Zeit als Student auf einen zukünftigen Antrag für einen Langzeitaufenthalt von 10 Jahren angerechnet werden).

Kann ich Familienangehörige mit einem Studentenvisum mitbringen?

Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin und Ihre Kinder können möglicherweise als Ihre Angehörigen einen Antrag stellen, um nach Großbritannien zu kommen oder ihren Aufenthalt zu verlängern, wenn Sie

  • ein staatlich geförderter Studierender sind, der einen Kurs beginnt, der länger als 6 Monate dauert, oder
  • ein Vollzeitstudierender in einem Aufbaustudiengang (RQF-Level 7 oder höher) sind, der mindestens 9 Monate dauert.

Kann ich in eine andere Visumskategorie wechseln?

Änderungen der Einwanderungsbestimmungen schränken ein, wann Studierende in andere Visumkategorien wechseln können. Sie können möglicherweise in den Graduate-Status wechseln, wenn Sie einen britischen Bachelor-Abschluss erworben haben und Ihre Bildungseinrichtung (z. B. Ihre Universität oder Ihr College) dem Home Office bestätigt hat, dass Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben.

Für einen Wechsel in die Skilled-Worker-Kategorie müssen Sie Ihr Studium entweder bereits abgeschlossen haben oder Ihr Arbeitsbeginn muss nach dem Abschluss Ihres Studiums liegen, bevor Sie in diese Visumkategorie wechseln dürfen.

Bitte wenden Sie sich an unser Team, um die Möglichkeiten eines Wechsels in eine andere Visakategorie ausführlicher zu besprechen.