Ehegattenvisum (UK)

Couple In Love-Partner Visa
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Einleitung

Egal, ob Sie Ihren ersten Antrag stellen oder Ihr Partnervisum verlängern möchten – Latitude Law unterstützt Sie dabei, das Recht zu sichern, in Großbritannien mit Ihrem Familienmitglied zusammenzuleben.

Seit 2007 hat unser Team erfahrener Einwanderungsanwälte Tausende von Paaren wieder zusammengeführt und qualifizierten EWR-Staatsangehörigen die Möglichkeit eröffnet, im Vereinigten Königreich zu leben, zu arbeiten und sich ihren Familien anzuschließen.

Wir wissen, wie belastend es sein kann, von Ihrem geliebten Menschen getrennt zu sein. Deshalb arbeitet unser Team eng mit beiden Parteien zusammen, um sicherzustellen, dass Sie jede Phase des Antragsprozesses verstehen.

Latitude Law unterstützt Sie in allen Schritten – von kurzen Besuchsaufenthalten über die erste Antragstellung auf ein Partnervisum, über Verlängerungen bis hin zur Niederlassung und Einbürgerung.

Um mit einem unserer Anwälte über Ihren Partnervisum-Antrag zu sprechen, rufen Sie uns noch heute unter 0300 131 6767 an oder füllen Sie unser Anfrageformular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Was ist ein Partnervisum?

Ein Partnervisum ermöglicht es dem romantischen Partner bestimmter in Großbritannien ansässiger Personen, ins Vereinigte Königreich zu ziehen, um dort gemeinsam mit dem geliebten Menschen zu leben. Das anfängliche Visum wird für zweieinhalb Jahre ausgestellt und kann um weitere zweieinhalb Jahre verlängert werden, um nach insgesamt fünf Jahren einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu erreichen. Auch wenn Sie nicht alle Kriterien erfüllen, können Sie gegebenenfalls ein Partnervisum erhalten. In diesem Fall ist eine Niederlassung jedoch erst nach zehn Jahren möglich.

Für Antragsteller, die verlobt sind oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen möchten, gilt ein etwas anderer Ablauf. Sie dürfen zunächst nur für sechs Monate ins Vereinigte Königreich einreisen. In dieser Zeit ist es nicht erlaubt zu arbeiten, und es besteht kein Anspruch auf kostenlose Gesundheitsversorgung. Innerhalb dieser sechs Monate muss das Paar heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft begründen. Anschließend kann der Antragsteller direkt vor Ort einen Antrag auf den vollen Partnerstatus stellen.

Antragsteller können ihre Kinder mit nach Großbritannien bringen, sofern diese unter 18 Jahre alt sind und ausschließlich vom Antragsteller betreut werden. Zudem müssen die Kinder alle Eignungs- und Zulassungskriterien erfüllen.

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Wer ist für ein Partner-Visum berechtigt?

Ihre Partnerin muss entweder britischer oder irischer Staatsbürger*in sein, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Großbritannien haben, über einen sogenannten „pre-settled status“ verfügen, ein türkisches Unternehmer- oder Arbeitsvisum besitzen, als Flüchtling oder mit humanitärem Schutzstatus in Großbritannien leben oder eine Aufenthaltserlaubnis als staatenlose Person haben. Außerdem muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  1. Sie sind miteinander verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die im Vereinigten Königreich anerkannt ist.
  2. Sie leben seit mindestens 2 Jahren in einer festen Beziehung zusammen.
  3. Sie sind seit mindestens 2 Jahren in einer Beziehung, konnten aber bisher nicht zusammenleben – zum Beispiel, weil Sie an unterschiedlichen Orten arbeiten oder studieren, oder weil es in Ihrer Kultur nicht üblich ist.
  4. Sie sind Verlobte*r oder beabsichtigen, innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Ankunft in Großbritannien zu heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen.

Die weiteren Voraussetzungen gliedern sich in folgende Bereiche: Eignung, Beziehung, Finanzen, Englischkenntnisse und – falls Sie sich bereits in Großbritannien aufhalten – Einwanderungsstatus.

  1. Eignung: Hier geht es um Ihr Verhalten und Ihren Charakter. Vorstrafen oder vorherige Probleme mit dem Einwanderungsrecht in irgendeinem Land werden in diesem Abschnitt berücksichtigt.
  2. Beziehung: Hier liegt der Fokus darauf, ob Ihre Beziehung echt und auf Dauer angelegt ist und ob Sie vorhaben, gemeinsam im Vereinigten Königreich zu leben.
  3. Finanzen:
    Weitere Infos dazu finden Sie im Artikel Partner visa financial requirement.
  4. a. Einkommen/Ersparnisse: Die finanzielle Hürde kann auf verschiedene Weise erfüllt werden, am häufigsten durch Arbeitseinkommen oder Ersparnisse. Schauen Sie in unseren ausführlichen Leitfaden zur finanziellen Voraussetzung, um mehr zu erfahren.
  5. b. Unterkunft: Sie müssen über geeigneten Wohnraum in Großbritannien verfügen, in dem Sie mit Ihrem/Ihrer Partner*in zusammenleben werden.
  6. Englischkenntnisse: Sie müssen in der Lage sein, ein Gespräch auf Englisch zu führen, und einen offiziellen Englischtest ablegen.
  7. Einwanderungsstatus: Sie dürfen sich nicht als Tourist*in oder mit einer Aufenthaltserlaubnis für 6 Monate oder weniger in Großbritannien aufhalten, nicht auf Einwanderungskaution sein oder gegen Einwanderungsgesetze verstoßen haben.
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Welche Unterlagen werden für das Partner-Visum benötigt?

Für das Partner-Visum müssen Sie bestimmte vorgeschriebene Nachweisdokumente einreichen. Genau hier machen viele Antragstellerinnen Fehler, was häufig zu Ablehnungen führt. Die Einwanderungsanwältinnen von Latitude Law helfen Ihnen dabei, dies zu vermeiden.

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Wie kann Latitude Law Ihnen helfen?

Die Beantragung eines Partner-Visums kann ein komplizierter Prozess sein. Deshalb lohnt es sich, auf die Unterstützung von Rechtsexpertinnen zu setzen. Die Anwältinnen von Latitude Law helfen Ihnen bei der sorgfältigen Vorbereitung Ihres Antrags, der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und bei der Anfechtung von Ablehnungen – sei es über gerichtliche Prüfungen, verwaltungsmäßige Überprüfungen oder das Berufungssystem.

Von der Antragstellung und der Auswahl der richtigen Unterlagen bis hin zur Verteidigung Ihres Falls gegen eine Ablehnung: Wir sorgen dafür, dass Sie und Ihre Familie die bestmöglichen Chancen haben, ein UK-Visum zu erhalten. Erfahren Sie außerdem mehr darüber, wie wir Ihnen auch nach dem Einreichen Ihres Antrags weiterhelfen können. Fragen Sie uns einfach nach unseren Services zum UK-Visumantragsstatus.

Warum Latitude Law?

Unsere erfahrenen Anwältinnen kennen sich bestens mit den Einwanderungsregeln, den Richtlinien des Home Office sowie der einschlägigen Rechtsprechung aus, auf die sich Gerichte und Tribunale stützen. Wir halten unser Fachwissen stets auf dem neuesten Stand, um immer optimal vorbereitet zu sein. Die Liebe zum Detail und unsere starken Vertretungsfähigkeiten werden von unseren Mandantinnen geschätzt. Durch unser professionelles und effizientes Vorgehen erhöhen wir Ihre Erfolgschancen erheblich.

Wir freuen uns, von unabhängigen Gremien wie The Times Best Law Firms 2024, Chambers & Partners 2024, Legal 500 2024 und Who'sWhoLegal 2024. als führende Kanzlei anerkannt zu sein. Diese Auszeichnungen der internationalen juristischen Verzeichnisse unterstreichen unsere Integrität und unseren Erfolg, selbst in schwierigen Fällen. Außerdem sind wir stolz auf unsere 5-Sterne-Bewertungen bei Google von über 150 zufriedenen Mandant*innen.

Rufen Sie uns heute noch unter0300 131 6767an oder nutzen Sie unser Online-Kontaktformular – wir melden uns umgehend bei Ihnen. Lassen Sie unsere Rechtsexpert*innen die Unsicherheiten aus Ihrem Partner-Visum-Antrag nehmen, damit Sie noch heute erfolgreich in Ihren Einwanderungsprozess starten können.

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Kontaktieren Sie uns

Da die Anforderungen für ein Partner-Visum oft sehr komplex sein können, empfiehlt es sich, vor der Antragstellung einen spezialisierten Einwanderungsanwältin zu Rate zu ziehen. Die Expertinnen von Latitude Law beraten Sie individuell und stellen sicher, dass Ihr Partner-Visum den aktuellsten Einwanderungsregeln entspricht.

Rufen Sie uns noch heute unter 0300 131 6767 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir melden uns umgehend bei Ihnen. Gehen Sie Ihrer Zukunft gelassen entgegen, im Wissen, dass Sie auf die engagierte Unterstützung unserer erfahrenen Anwält*innen zählen können.

FAQs

Wie lange ist ein Partner-Visum gültig?

Üblicherweise sind es etwa zweieinhalb Jahre, wobei das davon abhängt, ob man bereits als fester Partnerin anerkannt ist oder noch als Verlobter gilt. Alle Antragstellerinnen müssen vor einer dauerhaften Niederlassung mindestens einmal im Vereinigten Königreich eine Verlängerung beantragen.

Ist ein Partner-Visum noch gültig, wenn die Beziehung endet?

Ein Partnervisum wird nicht automatisch ungültig, wenn eine Beziehung endet, allerdings kann es natürlich widerrufen werden, sobald die betreffende Person nicht mehr die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. In einem solchen Fall wird in der Regel etwas Zeit eingeräumt, um einen alternativen Antrag zu stellen.

Was soll ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Wenn Ihr Antrag auf ein Partnervisum abgelehnt wurde, haben Sie 28 Tage Zeit, um gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, sofern Sie sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden. Befinden Sie sich bereits im Vereinigten Königreich, haben Sie hierfür 14 Tage.

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten, können unsere erfahrenen Expert*innen für Einwanderungsrecht Ihnen helfen, die Gründe dafür nachzuvollziehen und mögliche Schritte zu unternehmen, um die Situation wieder in Ordnung zu bringen.

Bei Latitude Law verstehen wir, wie belastend die Aussicht sein kann, von Ihren Liebsten getrennt zu sein. Kontaktieren Sie unser Team unter 0044 161 234 6800 oder füllen Sie unser Kontaktformular aus, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie in diesem Prozess unterstützen können.

Kann ich mein Partner-Visum verlängern?

Ja, Sie müssen Ihr Visum mindestens einmal im Vereinigten Königreich verlängern, bevor Sie sich für eine dauerhafte Niederlassung qualifizieren. Dies hängt davon ab, ob Sie den 5-Jahres- oder den 10-Jahres-Weg zur Niederlassung verfolgen.

Kann der Weg über das Partner-Visum zur Niederlassung führen?

Ja, Sie werden nach 5 oder 10 Jahren für eine Niederlassung berechtigt sein, abhängig von der Visa-Kategorie, in der Sie sich befinden.

Kann ich zu einer anderen Visumkategorie wechseln?

Ja, Sie können zu einer anderen Visa-Kategorie wechseln, wenn Sie die erforderlichen Zulassungskriterien erfüllen.