Egal, ob Sie Ihren ersten Antrag stellen oder Ihr Partnervisum verlängern möchten – Latitude Law unterstützt Sie dabei, das Recht zu sichern, in Großbritannien mit Ihrem Familienmitglied zusammenzuleben.
Seit 2007 hat unser Team erfahrener Einwanderungsanwälte Tausende von Paaren wieder zusammengeführt und qualifizierten EWR-Staatsangehörigen die Möglichkeit eröffnet, im Vereinigten Königreich zu leben, zu arbeiten und sich ihren Familien anzuschließen.
Wir wissen, wie belastend es sein kann, von Ihrem geliebten Menschen getrennt zu sein. Deshalb arbeitet unser Team eng mit beiden Parteien zusammen, um sicherzustellen, dass Sie jede Phase des Antragsprozesses verstehen.
Latitude Law unterstützt Sie in allen Schritten – von kurzen Besuchsaufenthalten über die erste Antragstellung auf ein Partnervisum, über Verlängerungen bis hin zur Niederlassung und Einbürgerung.
Ein Partnervisum ermöglicht es dem romantischen Partner bestimmter in Großbritannien ansässiger Personen, ins Vereinigte Königreich zu ziehen, um dort gemeinsam mit dem geliebten Menschen zu leben. Das anfängliche Visum wird für zweieinhalb Jahre ausgestellt und kann um weitere zweieinhalb Jahre verlängert werden, um nach insgesamt fünf Jahren einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu erreichen. Auch wenn Sie nicht alle Kriterien erfüllen, können Sie gegebenenfalls ein Partnervisum erhalten. In diesem Fall ist eine Niederlassung jedoch erst nach zehn Jahren möglich.
Für Antragsteller, die verlobt sind oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen möchten, gilt ein etwas anderer Ablauf. Sie dürfen zunächst nur für sechs Monate ins Vereinigte Königreich einreisen. In dieser Zeit ist es nicht erlaubt zu arbeiten, und es besteht kein Anspruch auf kostenlose Gesundheitsversorgung. Innerhalb dieser sechs Monate muss das Paar heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft begründen. Anschließend kann der Antragsteller direkt vor Ort einen Antrag auf den vollen Partnerstatus stellen.
Antragsteller können ihre Kinder mit nach Großbritannien bringen, sofern diese unter 18 Jahre alt sind und ausschließlich vom Antragsteller betreut werden. Zudem müssen die Kinder alle Eignungs- und Zulassungskriterien erfüllen.
Ihre Partnerin muss entweder britischer oder irischer Staatsbürger*in sein, einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Großbritannien haben, über einen sogenannten „pre-settled status“ verfügen, ein türkisches Unternehmer- oder Arbeitsvisum besitzen, als Flüchtling oder mit humanitärem Schutzstatus in Großbritannien leben oder eine Aufenthaltserlaubnis als staatenlose Person haben. Außerdem muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Die weiteren Voraussetzungen gliedern sich in folgende Bereiche: Eignung, Beziehung, Finanzen, Englischkenntnisse und – falls Sie sich bereits in Großbritannien aufhalten – Einwanderungsstatus.
Für das Partner-Visum müssen Sie bestimmte vorgeschriebene Nachweisdokumente einreichen. Genau hier machen viele Antragstellerinnen Fehler, was häufig zu Ablehnungen führt. Die Einwanderungsanwältinnen von Latitude Law helfen Ihnen dabei, dies zu vermeiden.
Die Beantragung eines Partner-Visums kann ein komplizierter Prozess sein. Deshalb lohnt es sich, auf die Unterstützung von Rechtsexpertinnen zu setzen. Die Anwältinnen von Latitude Law helfen Ihnen bei der sorgfältigen Vorbereitung Ihres Antrags, der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und bei der Anfechtung von Ablehnungen – sei es über gerichtliche Prüfungen, verwaltungsmäßige Überprüfungen oder das Berufungssystem.
Von der Antragstellung und der Auswahl der richtigen Unterlagen bis hin zur Verteidigung Ihres Falls gegen eine Ablehnung: Wir sorgen dafür, dass Sie und Ihre Familie die bestmöglichen Chancen haben, ein UK-Visum zu erhalten. Erfahren Sie außerdem mehr darüber, wie wir Ihnen auch nach dem Einreichen Ihres Antrags weiterhelfen können. Fragen Sie uns einfach nach unseren Services zum UK-Visumantragsstatus.
Latitude Law ist stolz darauf, regelmäßig von weltweit angesehenen juristischen Verzeichnissen für unsere Expertise im Bereich der geschäftlichen und privaten Einwanderung ausgezeichnet zu werden. Wir werden in Chambers & Partners UK 2026 & High Net Worth 2025, The Times Best 250 Law Firms in England & Wales 2025, Legal 500 2026, sowie Lexology 2026. – Publikationen, die Kanzleien für ihre außergewöhnliche Professionalität, ihr Fachwissen und ihren Erfolg in komplexen Einwanderungsangelegenheiten hervorheben. Diese unabhängigen Anerkennungen unterscheiden uns von anderen Kanzleien und dienen als Gütesiegel für unsere Integrität, Qualität und unser Engagement für herausragenden Mandantenservice.
Unser Engagement für eine außergewöhnliche Mandantenbetreuung spiegelt sich in mehr als 235 5-Sterne-Google-Rezensionen wider, die das Vertrauen und die Wertschätzung derer zeigen, die wir unterstützt haben. Von komplexen Einwanderungsherausforderungen bis hin zu strategischer Rechtsberatung – unsere Mandanten heben regelmäßig unsere Klarheit, Expertise und Zuverlässigkeit hervor. Ihr Feedback bestärkt unseren Ruf für erstklassige Beratung und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Fall bei uns in Expertenhänden liegt.
Da die Anforderungen für ein Partner-Visum oft sehr komplex sein können, empfiehlt es sich, vor der Antragstellung einen spezialisierten Einwanderungsanwältin zu Rate zu ziehen. Die Expertinnen von Latitude Law beraten Sie individuell und stellen sicher, dass Ihr Partner-Visum den aktuellsten Einwanderungsregeln entspricht.
Rufen Sie uns noch heute unter 0300 131 6767 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir melden uns umgehend bei Ihnen. Gehen Sie Ihrer Zukunft gelassen entgegen, im Wissen, dass Sie auf die engagierte Unterstützung unserer erfahrenen Anwält*innen zählen können.
Üblicherweise sind es etwa zweieinhalb Jahre, wobei das davon abhängt, ob man bereits als fester Partnerin anerkannt ist oder noch als Verlobter gilt. Alle Antragstellerinnen müssen vor einer dauerhaften Niederlassung mindestens einmal im Vereinigten Königreich eine Verlängerung beantragen.
Ein Partnervisum wird nicht automatisch ungültig, wenn eine Beziehung endet, allerdings kann es natürlich widerrufen werden, sobald die betreffende Person nicht mehr die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. In einem solchen Fall wird in der Regel etwas Zeit eingeräumt, um einen alternativen Antrag zu stellen.
Wenn Ihr Antrag auf ein Partnervisum abgelehnt wurde, haben Sie 28 Tage Zeit, um gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, sofern Sie sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden. Befinden Sie sich bereits im Vereinigten Königreich, haben Sie hierfür 14 Tage.
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten, können unsere erfahrenen Expert*innen für Einwanderungsrecht Ihnen helfen, die Gründe dafür nachzuvollziehen und mögliche Schritte zu unternehmen, um die Situation wieder in Ordnung zu bringen.
Bei Latitude Law verstehen wir, wie belastend die Aussicht sein kann, von Ihren Liebsten getrennt zu sein. Kontaktieren Sie unser Team unter 0044 161 234 6800 oder füllen Sie unser Kontaktformular aus, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie in diesem Prozess unterstützen können.
Ja, Sie müssen Ihr Visum mindestens einmal im Vereinigten Königreich verlängern, bevor Sie sich für eine dauerhafte Niederlassung qualifizieren. Dies hängt davon ab, ob Sie den 5-Jahres- oder den 10-Jahres-Weg zur Niederlassung verfolgen.
Ja, Sie werden nach 5 oder 10 Jahren für eine Niederlassung berechtigt sein, abhängig von der Visa-Kategorie, in der Sie sich befinden.
Ja, Sie können zu einer anderen Visa-Kategorie wechseln, wenn Sie die erforderlichen Zulassungskriterien erfüllen.