EU-Aufenthaltsregelung

Europe- EUSS
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Einleitung

Seit dem Brexit hat sich die Art und Weise geändert, wie EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige im Vereinigten Königreich leben, arbeiten und studieren können. Wenn Sie bereits im Vereinigten Königreich leben und dauerhaft bleiben möchten, müssen Sie einen Antrag auf einen britischen Einwanderungsstatus im Rahmen der EU-Aufenthaltsregelung stellen.

Die Frist für die Antragstellung war der 30. Juni 2021. Sie können jedoch weiterhin einen Antrag stellen, wenn diese Frist nicht für Sie galt oder Sie „angemessene Gründe“ dafür haben, die Frist nicht eingehalten zu haben.

Latitude Law unterstützt Sie und Ihre Familie dabei, den richtigen Status zu beantragen, um in das Vereinigte Königreich einzureisen oder dort zu bleiben. Sollten Sie nicht berechtigt sein, einen Antrag im Rahmen der EU-Aufenthaltsregelung zu stellen, können unsere Anwälte Sie auch zu anderen möglichen Visakategorien beraten und Sie bei der entsprechenden Antragstellung unterstützen.

Sprechen Sie mit einem unserer Anwälte, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie einen Antrag im Rahmen der EU-Aufenthaltsregelung stellen können. Rufen Sie uns noch heute unter 0300 131 6767 an oder füllen Sie unser Anfrageformular aus – wir melden uns umgehend bei Ihnen.

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Was ist die EU-Aufenthaltsregelung?

Die EU-Aufenthaltsregelung (EUSS) ist die Ersatzlösung der britischen Regierung für die Freizügigkeitsregelungen, die es EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen sowie ihren Familien ermöglichten, im Vereinigten Königreich zu leben, zu arbeiten und zu studieren.

Die EUSS wird verwendet, um Ihren Einwanderungsstatus als „settled“ (dauerhaft) oder „pre-settled“ (vorläufig) zu klassifizieren. Sie erhalten den Status „settled“, wenn Sie seit fünf Jahren ununterbrochen im Vereinigten Königreich leben. Wenn Sie weniger als fünf Jahre im Vereinigten Königreich gelebt haben, wird Ihnen in der Regel der „pre-settled“-Status für fünf Jahre gewährt. Nach Ablauf dieses Zeitraums können Sie den Antrag auf den „settled“-Status stellen.

Der „settled“- oder „pre-settled“-Status im Rahmen der EUSS erlaubt Ihnen und Ihrer Familie, im Vereinigten Königreich frei zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Nach 12 Monaten im „settled“-Status (insgesamt sechs Jahren ununterbrochenem Aufenthalt im Vereinigten Königreich) können Sie die Einbürgerung beantragen, um britischer Staatsbürger zu werden. Wenn Sie mit einem britischen Staatsbürger verheiratet sind, können Sie möglicherweise früher die Einbürgerung beantragen.

Sobald Sie den „settled“-Status erhalten haben, können Sie diesen nur durch eine Abwesenheit von fünf Jahren aus dem Vereinigten Königreich oder durch einen Entzug verlieren, z. B. wenn Sie eine schwere Straftat begehen und aus dem Land ausgewiesen werden.

Berechtigung für die EU-Aufenthaltsregelung

Ein Antrag im Rahmen der EU-Aufenthaltsregelung (EUSS) wird genehmigt, wenn Sie die unten aufgeführten Anforderungen erfüllen und einen einwandfreien Leumund vorweisen:

  • Wenn Sie fünf Jahre ununterbrochen im Vereinigten Königreich gelebt haben, erhalten Sie den „settled“-Status und somit eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Indefinite Leave to Remain, ILR).
  • Wenn Sie weniger als fünf Jahre Aufenthalt vorweisen können, erhalten Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre, den sogenannten „pre-settled“-Status.

„Ununterbrochener Aufenthalt“ wird definiert als ein Aufenthalt von mindestens sechs Monaten in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum im Vereinigten Königreich. Automatische Überprüfungen Ihres Aufenthalts werden anhand der Aufzeichnungen von HMRC (Steuer- und Zollbehörde) oder DWP (Ministerium für Arbeit und Renten) durchgeführt. Wenn Ihre Beschäftigung ausreichend dokumentiert ist, müssen Sie keine zusätzlichen Nachweise erbringen. Falls Ihr ununterbrochener Aufenthalt jedoch nicht durch Ihre Beschäftigung nachgewiesen werden kann, können Sie weitere Belege vorlegen.

Es gibt einige Ausnahmen von den Anforderungen an den ununterbrochenen Aufenthalt, darunter:

  • Ein Aufenthalt außerhalb des Vereinigten Königreichs von bis zu 12 Monaten aus wichtigen Gründen (z. B. Geburt eines Kindes, schwere Krankheit, Studium, berufliche Weiterbildung oder eine berufliche Entsendung ins Ausland).
  • Ein Aufenthalt im Ausland als Mitarbeiter der Krone oder als Familienmitglied eines Mitarbeiters der Krone.
  • Ein Aufenthalt im Ausland als Mitglied der Streitkräfte oder als Familienmitglied einer Person, die in den Streitkräften dient.
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Wie man sich für die EU-Aufenthaltsregelung bewirbt

Sie müssen Ihren Antrag für die EU-Aufenthaltsregelung (EUSS) über das Online-Formular stellen. Im Formular finden Sie den entsprechenden Prozess, um Ihre Identität und Staatsangehörigkeit nachzuweisen – entweder über die Identitätsprüfungs-App oder durch die biometrische Erfassung (Fingerabdrücke und Fotos) in einem Visa-Antragszentrum, falls Sie die App nicht nutzen können.

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie vom Innenministerium eine digitale Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie einen gültigen Antrag im Rahmen der Regelung gestellt haben. Diese Bescheinigung bestätigt jedoch nicht, dass Sie einen gültigen Einwanderungsstatus im Vereinigten Königreich haben.

Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, erhalten Sie entweder den „settled“-Status (auch bekannt als unbefristete Aufenthaltserlaubnis) oder den „pre-settled“-Status mit einer Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre.

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Antragstellung für Ihre Familie

Ihre Familie kann gleichzeitig mit Ihnen einen Antrag im Rahmen der EU-Aufenthaltsregelung (EUSS) stellen. Nach den britischen Einwanderungsregeln können folgende Familienmitglieder berücksichtigt werden:

  • Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder feste Partner
  • Kinder unter 21 Jahren oder finanziell von Ihnen abhängige Kinder
  • Eltern oder Großeltern von Ihnen oder Ihrem Ehe-/Lebenspartner, die finanziell von Ihnen abhängig sind

Die erforderlichen Unterlagen, die Ihre Familienmitglieder für ihren Antrag vorlegen müssen, umfassen:

  • Einen gültigen Reisepass
  • Nachweis über die Beziehung zur antragstellenden Person im Rahmen der EUSS
  • Nachweis über die finanzielle Abhängigkeit (sofern zutreffend)
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Beibehaltendes Aufenthaltsrecht

Sie könnten berechtigt sein, ein Familienvisum im Rahmen der EU-Aufenthaltsregelung zu beantragen, wenn Sie zuvor ein Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich hatten – entweder als Familienmitglied eines EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigen oder durch Ihren Aufenthalt in der EU, im EWR oder in der Schweiz mit einem britischen Staatsbürger. Dies wird als „beibehaltendes Aufenthaltsrecht“ bezeichnet. Sie könnten berechtigt sein, wenn:

  • Das berechtigte Familienmitglied verstorben ist.
  • Sie das Kind des verstorbenen oder aus dem Vereinigten Königreich ausgewanderten Familienmitglieds sind und in Großbritannien eine Ausbildung absolvieren.
  • Sie ein Kind mit der berechtigten Person hatten, die verstorben ist oder das Vereinigte Königreich verlassen hat, und dieses Kind in Großbritannien eine Ausbildung absolviert.
  • Die berechtigte Person sich von Ihnen oder einem Familienmitglied scheiden ließ.
  • Die Beziehung aufgrund häuslicher Gewalt oder Missbrauchs zerbrochen ist.

Unsere Anwälte für EU-Einwanderungsrecht können Ihnen dabei helfen, einen Antrag auf ein Familienvisum im Rahmen der EU-Aufenthaltsregelung zu stellen.

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Vorläufiger Aufenthaltsstatus (Pre-Settled Status)

Sie können im Rahmen des EU Settlement Scheme (EUSS) einen vorläufigen Aufenthaltsstatus beantragen, wenn Sie als EWR-Bürger oder Familienangehöriger eines EWR-Bürgers noch keine fünf Jahre ununterbrochen in Großbritannien gelebt haben. Der vorläufige Status wird für fünf Jahre gewährt. Danach können Sie einen Antrag auf dauerhaften Aufenthaltsstatus (Settled Status) stellen.

Berechtigte EWR-Bürger und deren Familienangehörige

Familienangehörige können im Rahmen des EUSS einen Antrag stellen, wenn ein relevanter EWR-Bürger seit dem 31. Dezember 2020 ohne Unterbrechung in Großbritannien wohnhaft war. Zu den Beziehungen, die zur Antragstellung auf vorläufigen Aufenthaltsstatus berechtigen, gehören:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  • Unverheiratete Partner, deren Beziehung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft gleichgestellt ist
  • Kinder unter 21 Jahren
  • Abhängige Kinder über 21 Jahren
  • Abhängige Eltern oder andere abhängige Verwandte

Irische Staatsangehörige und deren Familienangehörige

Irische Staatsangehörige haben ein Aufenthaltsrecht in Großbritannien und müssen keinen Antrag auf vorläufigen Aufenthaltsstatus im Rahmen des EUSS stellen. Familienangehörige, die weder irische noch britische Staatsangehörige sind und keine Aufenthaltsgenehmigung für Großbritannien besitzen, müssen jedoch einen Antrag auf vorläufigen Aufenthaltsstatus im Rahmen des EUSS einreichen.

Ehepartner von Schweizer Staatsangehörigen

Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner eines Schweizer Staatsangehörigen können im Rahmen des EUSS einen Antrag auf vorläufigen Aufenthaltsstatus stellen, wenn die Ehe oder Partnerschaft vor dem 1. Januar 2026 geschlossen wurde.

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Settled Status

Sie können den settled status im Rahmen des EU Settlement Scheme (EUSS) beantragen, wenn Sie seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Vereinigten Königreich leben. Mit dem settled status haben Sie das Recht, unbegrenzt in Großbritannien zu bleiben. Außerdem eröffnet er Ihnen die Möglichkeit, die britische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.

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Wie Latitude Law Ihnen helfen kann

Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Unterstützung von EU-Bürgern und ihren Familien bei der Umsiedlung, Arbeit und dem Studium im Vereinigten Königreich. Wir legen großen Wert darauf, stets über Änderungen im britischen Einwanderungsrecht informiert zu bleiben, um unseren Mandanten effektive und zeitnahe rechtliche Beratung und Unterstützung im Rahmen des EU Settlement Scheme zu bieten.

Wenn es darum geht, einen Antrag im Rahmen des EU Settlement Scheme zu stellen, sorgen wir dafür, dass Ihr Antrag die bestmöglichen Nachweise und Argumente enthält, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.

Außerdem stehen wir Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Wir geben klare, verständliche Antworten ohne Fachjargon, damit Sie immer gut informiert sind.

Warum Latitude Law wählen?

Latitude Law verfügt über umfangreiche Erfahrung in der erfolgreichen Vorbereitung von Anträgen im Rahmen des EU Settlement Scheme. Wir haben zahlreiche Mandanten bei der Bewältigung der komplexesten Herausforderungen unterstützt, die bei der Beantragung einer Einreise- oder Aufenthaltsgenehmigung nach diesem Programm auftreten können.

Dank unseres umfassenden Wissens über die britischen Einwanderungsbestimmungen sind wir in der Lage, praxisnahe und maßgeschneiderte Beratung anzubieten, die den Bedürfnissen unserer Mandanten entspricht. Unsere Verbindungen zum Home Office und anderen Einwanderungsbehörden ermöglichen es uns, Sie sicher zu beraten und dafür zu sorgen, dass das gesamte Einwanderungsverfahren für Sie reibungslos und effizient abläuft.

Die Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei ist oft eine wichtige Entscheidung. Daher stellen wir sicher, dass unsere Mandanten stets im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. Unser hochmotiviertes Team setzt sich dafür ein, Ihnen klare und zuverlässige Einwanderungsberatung zu bieten.

Als spezialisierte Boutique-Kanzlei für UK-Einwanderungsrecht verstehen unsere Experten die Komplexität und Unsicherheiten, die durch ständig wechselnde Visa- und Aufenthaltsrichtlinien entstehen, insbesondere für Unternehmer, die in Großbritannien investieren oder arbeiten möchten. Unsere Anwälte können Ihnen aktuelle rechtliche Ratschläge geben, wie sich Änderungen auf Ihren Antrag auswirken könnten.

Wir sind stolz darauf, von unabhängigen Institutionen als führende Kanzlei anerkannt zu sein, darunter: The Times Best Law Firms 2024, Chambers & Partners 2024, Legal 500 2024 und Who'sWhoLegal 2024. Diese Auszeichnungen von renommierten internationalen Rechtsverzeichnissen unterstreichen unsere Integrität und unseren Erfolg bei der Lösung schwieriger Fälle. Zudem freuen wir uns über unsere 5-Sterne-Bewertungen auf Google, die uns von mehr als 150 zufriedenen Mandanten verliehen wurden.

Rufen Sie uns noch heute unter 0300 131 6767 an oder füllen Sie unser Anfrageformular aus – wir melden uns umgehend bei Ihnen. Lassen Sie unsere Rechtsexperten die Unsicherheiten bei der Beantragung von Pre-Settled oder Settled Status aus dem Weg räumen, damit Sie Ihre erfolgreiche Reise nach Großbritannien noch heute beginnen können.

FAQs

Wie lange ist die Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des EU Settlement Scheme gültig?

Ein erfolgreicher Antrag im Rahmen des EU Settlement Scheme führt entweder zu einem Pre-Settled Status, der zunächst für 5 Jahre gültig ist. Dieser wird jedoch derzeit automatisch um 2 Jahre verlängert (zukünftig sogar um 5 Jahre), oder zu einem Settled Status, der Ihnen ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht in Großbritannien gewährt.

Wenn Sie ein Family Permit beantragen, um zu Ihrer Familie im Vereinigten Königreich zu ziehen, ist dieses für 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums – und spätestens 3 Monate nach Ihrer Ankunft in Großbritannien – müssen Sie einen Antrag im Rahmen des EU Settlement Scheme stellen.

Kann ich meinen Aufenthalt im Rahmen des EU Settlement Scheme verlängern?

Der Pre-Settled Status wird derzeit automatisch um 2 Jahre verlängert, wobei diese Verlängerung künftig auf 5 Jahre ausgeweitet wird. Diese Änderung gilt automatisch für alle, die ihren Status noch nicht in den Settled Status umgewandelt haben.

Kann ein Aufenthalt im Rahmen des EU Settlement Scheme zur Niederlassung führen?

Ja, wenn Sie seit 5 Jahren im Vereinigten Königreich leben und eine Aufenthaltserlaubnis als EWR- oder Schweizer Staatsangehöriger oder als Familienmitglied einer solchen Person haben, können Sie möglicherweise einen Antrag auf Settlement stellen. Es gibt jedoch Begrenzungen für Abwesenheiten aus dem Vereinigten Königreich während dieses Zeitraums – in der Regel bis zu 180 Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten. Es gibt allerdings einige Ausnahmen von dieser Regel.

Was soll ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Wird Ihr Antrag abgelehnt, sollten Sie ein Recht auf Einspruch haben. Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ablehnung eingereicht werden, wenn Sie sich im Vereinigten Königreich befinden, oder innerhalb von 28 Tagen, wenn Sie im Ausland sind. Falls Ihr Antrag abgelehnt wurde, kontaktieren Sie unser Team, um Ihre nächsten Schritte zu besprechen.

Kann ich Familienmitglieder im Rahmen des EU Settlement Scheme nach Großbritannien bringen?

EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige mit Aufenthaltsstatus im Rahmen des EU Settlement Scheme können bestimmte Familienmitglieder nach Großbritannien holen. Dazu gehören berechtigte Partner, Kinder und in bestimmten Fällen auch andere Verwandte in direkter auf- und absteigender Linie.

Kann ich in eine andere Visumskategorie wechseln?

Ja, Sie können innerhalb des Vereinigten Königreichs auf andere Visa-Kategorien wechseln.

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Kontaktieren Sie uns

Die Anforderungen für die Beantragung eines Pre-Settled-Status oder Settled-Status im Rahmen des EU Settlement Scheme sind komplex. Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag erfolgreich ist, sollten Sie sich vorab von einem spezialisierten Einwanderungsanwalt beraten lassen. Die Experten von Latitude Law können Sie individuell beraten und sicherstellen, dass Ihre Unterlagen den neuesten Einwanderungsrichtlinien entsprechen.

Kontaktieren Sie noch heute unser Rechtsteam unter der Nummer 0300 131 6767 an oder füllen Sie unser Anfrageformular aus – wir melden uns umgehend bei Ihnen. Gehen Sie Ihrer Zukunft mit der Gewissheit entgegen, die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts an Ihrer Seite zu haben.