UK Visas and Immigration (UKVI) entwickelt ein vollständig digitales Einwanderungssystem. Ab dem 1. Januar 2025 werden physische Dokumente durch einen Online-Nachweis des Einwanderungsstatus ersetzt, der als eVisa bekannt ist. Ihr eVisa zeigt Ihren Einwanderungsstatus sowie die Bedingungen Ihrer Aufenthaltserlaubnis im Vereinigten Königreich an.
Um auf Ihr eVisa zugreifen zu können, müssen Sie ein UKVI-Konto erstellen. Ihr eVisa ermöglicht es Ihnen, ins Vereinigte Königreich zu reisen und wieder auszureisen. Sie müssen kein physisches Dokument mitführen, außer Ihrem aktuellen Reisepass, der in Ihrem UKVI-Konto registriert sein muss. Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Passdaten in Ihrem UKVI-Konto auf dem neuesten Stand halten und das Home Office über Änderungen informieren.
Sie können Ihren Einwanderungsstatus und die Aufenthaltsbedingungen mit Dritten, wie Arbeitgebern oder Vermietern, teilen, indem Sie einen Freigabecode generieren.
Weitere Informationen zur Beantragung eines eVisas finden Sie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung von Latitude Law.
Wenn Sie eines der folgenden Dokumente besitzen, müssen Sie bis zum 31. Dezember 2024 ein eVisum beantragen:
Wenn Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Indefinite Leave to Enter oder Indefinite Leave to Remain) haben und Ihre Rechte derzeit mit einem anderen physischen Dokument nachweisen, z. B. einem handschriftlichen Stempel in Ihrem Reisepass oder einem Vignetten-Aufkleber, sollten Sie einen Antrag auf „No Time Limit“ (NTL) stellen, um Ihr Dokument durch eine BRP zu ersetzen. Für diesen Antrag fallen keine Gebühren an. Sobald Sie eine BRP haben, können Sie ein UKVI-Konto erstellen, um auf Ihr eVisum zuzugreifen.
Wenn Sie bereits ein UKVI-Konto haben, müssen Sie kein neues erstellen. Sie haben möglicherweise schon ein Konto, wenn Sie einen Antrag gestellt haben für:
Sie benötigen Folgendes:
Latitude Law kann den eVisum-Antrag in Ihrem Namen stellen. Wir erstellen Ihr UKVI-Konto, führen ein Telefongespräch mit Ihnen, um Sie bei der Identitätsbestätigung mit der App des Innenministeriums zu unterstützen, und verknüpfen anschließend Ihr UKVI-Konto mit Ihrer aktuellen Aufenthaltsgenehmigung, um Ihr eVisum zu erstellen.
Bitte wenden Sie sich an unsere erfahrenen Anwälte für Einwanderungsrecht, um weitere Informationen zu erhalten.
Wir wissen, wie herausfordernd der Prozess zur Beantragung eines Visums für das Vereinigte Königreich sein kann. Unser Team erfahrener Einwanderungsanwälte steht Ihnen zur Seite und begleitet Sie sicher und kompetent durch jeden Schritt des Antragsverfahrens.
Wir freuen uns, von renommierten unabhängigen Institutionen wie The Times Best Law Firms 2024, Chambers & Partners 2024, Legal 500 2024 und Who'sWhoLegal 2024. als führende Kanzlei anerkannt zu werden. Diese Auszeichnungen von internationalen juristischen Verzeichnissen unterstreichen unsere Integrität und unsere Erfolge bei der Bearbeitung komplexer Fälle. Außerdem sind wir stolz auf unsere 5-Sterne-Bewertungen bei Google von über 150 zufriedenen Mandanten.
Ab dem 1. Januar 2025 werden eVisas die BRPs ersetzen. Ohne ein eVisa können Sie Ihr Recht auf Arbeit und Wohnraum in Großbritannien nicht nachweisen und nicht in das Land ein- oder ausreisen.
Bitte beachten Sie die step-by-step guide. von Latitude Law.
Sie müssen Ihr UKVI-Konto aktualisieren, wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten, Ihren Namen ändern (z. B. durch Heirat) oder sich Ihre Kontaktdaten ändern, einschließlich Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Wenn Sie Ihren neuen Reisepass nicht mit Ihrem eVisa verknüpfen, können Sie die britische Grenze nicht passieren.
Sie können Ihren Aufenthaltsstatus und die Bedingungen Ihrer Erlaubnis nachweisen, indem Sie einen share code erstellen und die entsprechende Person anweisen, diesen über das Online-System des Home Office zu überprüfen.
Sie sollten Ihre abgelaufene BRP aufbewahren, da sie bei zukünftigen Anträgen für einen Aufenthalt in Großbritannien hilfreich sein könnte. Außerdem könnten Sie sie für Ihre persönlichen Unterlagen benötigen.
Ihr eVisa ist so lange gültig, wie Ihnen die Erlaubnis für den Aufenthalt in Großbritannien erteilt wurde; dies hängt von der Art des Visums ab, das Sie besitzen. Das eVisa stellt eine Umstellung von physischen auf digitale Dokumente dar – es ist selbst kein eigenständiges Visum.
Derzeit nicht. Dies könnte sich in Zukunft ändern, aber wenn Sie keine andere Form des Ausweises haben, müssten Sie einen Antrag auf eine BRP oder ein Reisedokument stellen und dieses als Ausweis für Ihren Life in the UK-Test verwenden.
Beim Generieren eines Freigabecodes, um Ihr eVisa mit anderen zu teilen, erhalten Sie eine vorübergehende Referenznummer. Für Ihren Visumantrag wird Ihnen eine Antragsreferenznummer zugewiesen, aber Ihr eVisa selbst hat keine permanente Visumsreferenznummer.
In diesem Fall läuft Ihre Aufenthaltserlaubnis für Großbritannien vor der Frist zur Umstellung auf ein eVisa ab. Sie müssen in Bezug auf Ihre aktuelle Erlaubnis nichts unternehmen, aber wenn Sie weiterhin in Großbritannien bleiben möchten, müssen Sie vor Ablauf Ihrer BRP einen Antrag auf Verlängerung Ihrer Erlaubnis stellen.
Sie sollten einen Antrag auf „no time limit“ (NTL) stellen, um Ihr Dokument durch eine BRP zu ersetzen. Sobald Sie eine BRP besitzen, können Sie ein UKVI-Konto erstellen, um auf Ihr eVisa zuzugreifen. In Zukunft könnte es Pläne geben, eVisas für Personen auszustellen, die NTL-Anträge einreichen, aber wir können dies derzeit nicht mit Sicherheit bestätigen.
Sie haben bereits ein eVisum und müssen nichts weiter unternehmen, um eines zu erhalten.
Das Home Office kann Ihnen in diesen Fällen mit dem Service „Assisted Digital“ Unterstützung bieten. Sie haben die Möglichkeit, persönliche Beratung vor Ort oder telefonische Unterstützung von einem Berater zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gov.uk/assisted-digital-help-online-applications
Damit Ihr Antrag erfolgreich ist, begleiten wir Sie professionell durch den gesamten eVisa-Antragsprozess. Die spezialisierten Anwälte von Latitude Law können Ihren Antrag für Sie einreichen, ein UKVI-Konto für Sie erstellen und dieses mit Ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus verknüpfen, um Ihr eVisa zu generieren.
Kontaktieren Sie unser rechtliches Team noch heute unter 0300 131 6767 oder füllen Sie unser Anfrageformular aus – wir melden uns umgehend bei Ihnen. Blicken Sie in die Zukunft, mit der Gewissheit, die engagierte Unterstützung eines unserer erfahrenen Anwälte an Ihrer Seite zu haben.